Wir bitten Sie um Zustimmung zur Änderung der Bedingungen im Überweisungsverkehr.
Was sind die Hintergründe?
Die Änderung ist notwendig als Folge der Umsetzung einer EU-Regulierung zu Instant Payments (Echtzeitüberweisungen).
Ein Urteil des Bundesgerichtshofes verpflichtet alle Banken zur Einholung von aktiven Kundenzustimmungen zu AGB-Änderungen.
Die Zustimmung durch die Kunden muss gesetzlich bis zum 05.10.2025 erfolgen.
Was ändert sich für Sie bei Überweisungen?
Die Ausführungsfrist für Echtzeitüberweisungen verkürzt sich im Zahlungsausgang von 20 auf 10 Sekunden.
Sie erhalten eine aktive Benachrichtigung über den Status Ihres Zahlungsvorgangs. Wenn gewünscht, ist hier ist eine Freischaltung des „Kontowecker“ notwendig.
-> zum Kontowecker
Wegfall der Betragsgrenze von 100.000 €.
Ein Höchstbetrag für Echtzeitüberweisungen als Auftrags- bzw. Tageslimit kann festgelegt werden.
Es erfolgt eine IBAN-Namensprüfung (Empfängerüberprüfung) für Echtzeit- und SEPA Überweisungen.
Mit den Änderungen sind keine zusätzlichen Kosten verbunden.
Hier erhalten Sie die „Änderung unserer Bedingungen zum 05.10.2025“ und die Möglichkeit zur Zustimmung.
Die Zustimmung ist unverzüglich erforderlich
Für eine gesetzeskonforme Geschäftsbeziehung ist eine gemeinsame vertragliche Grundlage notwendig
Bitte stimmen Sie auch als gesetzlicher Vertreter zu, wenn Ihr Kind ein Jugendgirokonto hat!
Wenn bis zum 05.10.2025 keine Zustimmung vorliegt, ist eine Kündigung der Geschäftsbeziehung erforderlich.
Stimmen Sie in Ihrem elektronischen Postfach zu (soweit vorhanden).
Hier erhalten Sie die „Änderung unserer Bedingungen zum 05.10.2025“ und die Möglichkeit zur Zustimmung.