Hier finden Sie die Vermittlerinformationen der Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld.
Der Bauherren-Rechtsschutz sorgt bei privaten Bauprojekten dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben. Sprechen Sie mit Ihrem Berater.
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Für den Bauherren-Rechtsschutz gelten folgende Voraussetzungen:
*Mit „Baubeginn“ ist das Datum gemeint, an dem die Erdarbeiten beginnen, unabhängig davon, ob diese Maßnahmen von dem Versicherungsnehmer selbst oder einem vom Versicherungsnehmer beauftragten Dritten durchgeführt werden sollen. Erdarbeiten („erster Spatenstich“) sind das Lösen, Laden, Fördern, Einbauen und Verdichten von Boden und Fels. Zum Baubeginn zählt auch der Abriss von alten Gebäuden, Gebäudeteilen oder sonstigen baulichen Anlagen zum Zweck der Bauvorbereitung. Dem Baubeginn vorgelagerte Arbeiten, die der Säuberung und Räumung des Baugrundstücks dienen, bleiben außer Betracht (z. B. das Fällen von Bäumen, Entfernen von losem Abfall oder Schutt).