Hauptnavigation
KontaktbereichKontaktbereich Kontaktbereich
Unsere BLZ & BIC
BLZ80053722
BICNOLADE21BTF

Alle Fördermöglichkeiten

Gemeinsam da durch.

Alle Fördermöglichkeiten

Gemeinsam da durch.

  • Förderangebote der Bundesländer und KfW-Förderkredite
  • Alle Förderprogramme im Überblick
  • Direkt online anfragen
Überblick

Ihre Fördermöglichkeiten im Überblick

Die Bundes­regierung und die Landes­regierungen unterstützen mit Sofort­maßnahmen die deutsche Wirtschaft. So sollen die Folgen der Krise für Unternehmen und Selbst­ständige möglichst in Grenzen gehalten werden.

Förderprogramme der KfW

Sie sind als Unternehmen, Selbst­ständiger oder Frei­berufler durch die Corona-Krise betroffen und benötigen einen Kredit. Ab sofort können Sie bei Ihrer Sparkasse einen Kredit für Investitionen und Betriebs­mittel beantragen, sofern Sie bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierig­keiten waren. Dazu wurden die bestehenden KfW-Programme wegen der Corona-Pandemie erweitert.

Schnellkredit für Unternehmen

Der „KfW-Schnell­kredit“ im Überblick

Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebs­mittel) können Unternehmen den neuen KfW-Schnell­kredit 2020 beantragen.

  • Förder­kredit für Unternehmen, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind
  • 100 Prozent Risiko­übernahme durch die KfW
  • keine Risiko­prüfung durch Ihre Bank oder Sparkasse
  • Max. Kreditbetrag: bis zu 25 Prozent des Jahres­umsatzes 2019:
    · Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro
    · Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro
  • Bis zu 10 Jahre Zeit für die Rückzahlung, bis zu 2 Jahre keine Tilgung

Voraus­setzungen:

  • Das Unternehmen muss in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt haben, sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeit­raum am Markt ist, wird dieser Zeitraum heran­gezogen.
  • Gewinn- und Dividenden­aus­schüttungen sind während der Laufzeit des Kredits nicht zulässig.
  • Vergütungen für Geschäfts­führer und geschäfts­führende Gesell­schafter dürfen während der Laufzeit des Kredits einen maximalen Betrag von 150.000 Euro pro Jahr und pro Person nicht übersteigen.

Die vollständigen und verbindlichen Details zum Schnell­kredit finden Sie auf der Homepage der KfW. Klicken Sie hierfür auf den folgenden Link.

Für Unternehmen, die länger als fünf Jahre am Markt sind

Der „KfW-Unternehmer­kredit“ im Überblick:

  • Für Betriebs­mittel und für Investitionen
  • Wenn der Empfänger ein Klein- oder Mittel­unternehmen (KMU) ist, übernimmt die KfW 90 Prozent des Risikos, bei größeren Unternehmen 80 Prozent.
  • Liegt das Kredit­volumen unter drei Millionen Euro, mit denen zum Beispiel aktuelle Liquiditäts­engpässe ausge­glichen werden sollen, verlässt sich die KfW auf die Prüfung der Sparkasse. Das beschleunigt den Prozess.

Für junge Unternehmen, die weniger als fünf Jahre am Markt sind

Der „ERP-Gründer­kredit Universell“ im Überblick:

  • Für Betriebsmittel und für Investitionen
  • Wenn der Empfänger ein Klein- oder Mittel­unternehmen (KMU) ist, übernimmt die KfW 90 Prozent des Risikos, bei größeren Unternehmen 80 Prozent.
  • Liegt das Kredit­volumen unter drei Millionen Euro, mit denen zum Beispiel aktuelle Liquiditäts­engpässe ausge­glichen werden sollen, verlässt sich die KfW auf die Prüfung der Sparkasse. Das beschleunigt den Prozess.

Konsortialfinanzierungen ab 25 Millionen Euro

Die "Direkt­beteiligung für Konsortial­finanzierung" im Überblick:

  • Für Anschaffungen und laufende Kosten
  • Kredit ab 25 Millionen Euro im Rahmen eines Banken­konsortiums
  • Flexible Finanzierungs­strukturen

KfW-Förderkredite online anfragen

Wenn Sie sich sicher sind, dass die KfW-Programme die passende Lösung für Ihr Unternehmen sind, stellen hier direkt online Ihre Anfrage.

Regionale Förderprogramme

Die Finanz­hilfen der Bundes­länder im Überblick

Neben der Bundes­regierung arbeiten auch die Länder an Sofort­hilfen, die Unter­nehmen durch die Corona-Krise bringen sollen. Einen Überblick über die Programme erhalten Sie auf sparkasse.de.

Baden-Württemberg

L-Bank Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Mehr erfahren
MBG Mittel­ständische Beteiligungs­gesellschaft Mehr erfahren

Bayern

LfA Förderbank Bayern Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Bayern Mehr erfahren
BGG Bayerische Garantiegesellschaft mbH für mittelständische Beteiligungen Mehr erfahren
BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft Mehr erfahren

Berlin

Investitionsbank Berlin Mehr erfahren
BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg Mehr erfahren
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg Mehr erfahren

Brandenburg

InvestitionsBank des Landes Brandenburg Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Brandenburg Mehr erfahren
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg Mehr erfahren

Bremen

Bremer Aufbau-Bank Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Bremen Mehr erfahren

Hamburg

Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) Mehr erfahren
BürgschaftsGemeinschaft Hamburg Mehr erfahren
BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg Mehr erfahren

Hessen

Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen - rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Hessen Mehr erfahren
MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen Mehr erfahren

Mecklenburg-Vorpommern

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern Mehr erfahren
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) Mehr erfahren

Niedersachsen

NBank Investitions- und Förderbank Niedersachsen Mehr erfahren
Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB) Mehr erfahren
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) Mehr erfahren

Nordrhein-Westfalen

NRW.BANK Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Mehr erfahren
Kapital­beteiligungs­gesellschaft NRW Mehr erfahren

Rheinland-Pfalz

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz Mehr erfahren
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz (MBG) Mehr erfahren

Saarland

SIKB Saarländische Investitionskreditbank AG Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Saarland Mehr erfahren
KBG Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft Mehr erfahren

Sachsen

Sächsische Aufbaubank Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Sachsen Mehr erfahren
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen Mehr erfahren

Sachsen-Anhalt

Investitionsbank Sachsen-Anhalt Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt Mehr erfahren
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt Mehr erfahren

Schleswig-Holstein

Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein Mehr erfahren
MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein Mehr erfahren

Thüringen

Thüringer Aufbaubank Mehr erfahren
Bürgschaftsbank Thüringen Mehr erfahren
Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen Mehr erfahren
Programme der Bürgschaftsbanken

Die Deutschen Bürgschafts­banken

Wenn Sie als Folge der Corona-Krise einen Kredit für Ihr Unternehmen benötigen, kann Ihre Sparkasse zusammen mit den Bürgschafts­banken mit einer Überbrückungs­finanzierung helfen.

Hilfe speziell für Landwirte

Speziell für Landwirte

Für Unternehmen der Land­wirtschaft (einschließlich Wein- und Garten­bau), die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, bietet die Renten­bank Unter­stützung in Form von Raten­darlehen.

So geht's – Ihre allgemeine Online-Anfrage für Förderkredite

Als Sparkassen-Kunde

Schritt 1

Bitte informieren Sie sich vorab über mögliche Unter­stützungen.
Ihre Sparkasse benötigt für die Bearbeitung einige Informationen von Ihnen. Laden Sie sich zunächst folgende Formulare herunter:

Zur Prüfung Ihrer Anfrage benötigt Ihre Sparkasse zudem folgende Dokumente:

  • Jahres­abschlüsse / Einnahmen-Überschuss-Rechnungen 2017 und 2018
  • Betriebs­wirtschaftliche Auswertung für das Jahr 2019 (inklusive Summen- und Saldenliste)

Sollten diese betriebs­wirtschaftlichen Unterlagen noch nicht bei Ihrer Sparkasse vorliegen, laden Sie diese bitte mit der Erklärung zur Einreichung der Jahresabschlussunterlagen ebenfalls in der Online-Anfrage hoch. Jede Unter­stützung der Sparkassen stellt eine individuelle Kredit­entscheidung dar. Gegebenen­falls sind weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.

Bitte beachten Sie auch die aktuellen Datenschutz­hinweise Ihrer Sparkasse.

Schritt 2

Füllen Sie die benötigten Formulare bitte aus. Laden Sie diese im Anschluss unter­schrieben und einge­scannt in der Online-Anfrage wieder hoch – zusammen mit den wirtschaft­lichen Unter­lagen, falls diese Ihrer Sparkasse noch nicht vorliegen. Die Online-Anfrage können Sie über den Button „Förderkredit online anfragen“ aufrufen. Für das Ausfüllen und Absenden der Anfrage ist eine Anmeldung im Online-Banking erforderlich.

Schritt 3

Ihre Sparkasse prüft anhand Ihrer Eingaben die optimale Finanzierung für Sie. Damit Sie die benötigten Mittel schnellstmöglich erhalten, nimmt Ihre Sparkasse nach Eingang Ihrer Anfrage Kontakt zu Ihnen auf.

Ihr nächster Schritt

Als Online-Banking-Kunde können Sie Ihren Förderkredit direkt online anfragen. Falls Sie noch kein Online-Banking nutzen, nehmen Sie mit Ihrer Sparkasse Kontakt auf. Bitte beschreiben Sie im Freitext­feld des Kontakt­formulars kurz die Auswirkungen der Pandemie auf Ihr Unternehmen und Ihren Bedarf.

Sie sind noch kein Sparkassen-Kunde

Bitte wenden Sie sich an Ihre Hausbank

Beantragen Sie staatliche Hilfs­mittel direkt über Ihre Hausbank. Nur so kann eine zeitnahe und frist­gerechte Bearbeitung gewähr­leistet werden.

Halten Sie für Nachfragen folgende Unterlagen bereit

Folgende Unterlagen sind zwingend erforderlich:

  • Jahresabschluss 2018
  • Jahres­abschluss 2019 bzw. bereinigte betriebswirtschaftliche Auswertung 12/2019 inkl. Summen- und Saldenliste
  • aktuelle Selbstauskunft / Vermögensaufstellung
  • letzte Einkommenssteuererklärung / letzter Einkommenssteuerbescheid
  • Ermittlung Kapitalbedarf durch Liquiditätsplanung bis 31.12.2021, auch unter Berücksichtigung der Lieferantenverbindlichkeiten

Jede Unter­stützung der Sparkassen stellt eine individuelle Kredit­entscheidung dar. Gegebenen­falls sind dafür weitere Unterlagen und Informationen erforderlich.

Weitere Informationen zu Förder­krediten und FAQ

Weitere Details rund um die Hilfs­kredite der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) und der Förder­institute der Bundes­länder sowie aktuelle Antworten auf die wichtigen Fragen finden Sie auf sparkasse.de.

i