Neufassung der „Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten“ und der „Sparkasseninstitutsinformation“
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
ab dem 3. Januar 2018 gelten neue gesetzliche Regelungen für das Wertpapiergeschäft. Sie beruhen auf der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Diese setzt hohe Standards für den Schutz der Anleger. Dies gilt insbesondere bei der Transparenz von Risiken und Kosten, Zuwendungen von Vertriebspartnern sowie der Anlageberatung.
Wir haben die neuen Regelungen zum Anlass genommen, unsere „Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten“ zu überarbeiten und für Sie noch transparenter zu gestalten. Die überwiegenden Änderungen in der Kundeninformation sind rein sprachlich und dienen lediglich der besseren Verständlichkeit. Einige Anpassungen führen jedoch auch zu inhaltlichen Änderungen. Die wichtigsten Änderungen sind:
Hinweis für unsere DekaBank-Kunden:
In diesem Zusammenhang haben wir auch unsere „Sparkassen-institutsinformation“ angepasst. Diese sind Bestandteil des Informationspaketes zum DekaBank-Depot, welches Ihnen die DekaBank im September 2017 zugesandt hat.
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrem Wertpapierdepot? Gerne beantworten wir diese in einem persönlichen Gespräch in der Filiale oder auch telefonisch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Kreissparkasse Anhalt-Bitterfeld
Link:
-> Kundeninformation zu Geschäften in Wertpapieren und weiteren Finanzinstrumenten